Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Niedersachsen e.V.

Koalitionsvertrag setzt deutliches Zeichen für kostenlose Schuldnerberatung

Koalitionsvertrag setzt deutliches Zeichen für kostenlose Schuldnerberatung

Koalitionsvertrag setzt deutliches Zeichen für kostenlose Schuldnerberatung

Im vorgestellten Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD bekennt sich die Bundesregierung klar zur Stärkung der Schuldnerberatung. Erstmals wird eine kostenlose Schuldnerberatung, die allen offensteht, ausdrücklich als Ziel benannt:

"Wir stärken in Absprache mit den Ländern den vorsorgenden Verbraucherschutz, die nicht interessengeleitete Verbraucherbildung (Ernährung, Finanzen, Digitales) und eine kostenlose Schuldnerberatung, die niemanden ausschließt."
(Koalitionsvertrag, S. 39, Z. 1292)

Damit greift die Koalition eine zentrale Forderung der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG SB) sowie der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AGSBV) auf. Beide Organisationen setzen sich seit Langem für ein gesetzlich verankertes Recht auf kostenfreie Schuldnerberatung ein, um allen überschuldeten Menschen einen barrierefreien Zugang zu Hilfe zu ermöglichen.

Diese politische Vereinbarung ist auch im Kontext der neuen Europäischen Verbraucherkreditrichtlinie (CCD - Richtlinie (EU) 2023/2225) von Bedeutung. Sie muss bis spätestens November 2025 in nationales Recht umgesetzt werden und soll ein Jahr später in Kraft treten. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten unter anderem dazu, unabhängige Schuldnerberatungsstellen bereitzustellen, um Verbraucher:innen in Zahlungsschwierigkeiten zu unterstützen.

Die BAG SB hat in einer Pressemitteilung die „klare Weichenstellung“ im Koalitionsvertrag ausdrücklich begrüßt. Die Anerkennung privater Überschuldung als reales soziales Problem sei ein „bedeutsames positives Signal“. Mit dem Koalitionsvertrag verbindet die BAG SB nun die Erwartung, dass den Ankündigungen auch konkrete Maßnahmen folgen. Besonders die Bundesländer und Kommunen stehen in der Verantwortung, den Ausbau der Beratungsstrukturen voranzutreiben - gestützt auf verbindliche Qualitätsstandards und unter Einbindung der Wirtschaft als zuverlässigem Finanzierungspartner.

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