Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Niedersachsen e.V.

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Gute Schuldnerberatung
ist für alle da!

Herzlich willkommen

Als Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Niedersachsen e.V. (LAG SB Nds.) sehen wir uns als unabhängige Interessenvertretung der Schuldnerberater und Träger gemeinnütziger und anerkannter Beratungsstellen nach § 305 Abs. 1 der Insolvenzordnung in Niedersachsen.

Die Schuldner- und Insolvenzberatung ist ein Arbeitsbereich der sozialen Arbeit. Gerade im Hinblick auf den stetigen Anstieg überschuldeter Haushalte steigt der Bedarf an einer qualifizierten und seriösen Schuldner- und Insolvenzberatung. Die LAG möchte sich für die Interessen ver- und überschuldeter Bürger einsetzen.

In Anlehnung an die Grundsätze guter Schuldnerberatung der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) haben wir uns auf "Grundsätze guter Schuldnerberatung in Niedersachsen" verständigt und verstehen diese als Kennzeichen guter Beratung und Qualitätsanforderungen für die LAG SB Nds. e.V.

Als Ansprechpartner stehen wir unseren Mitgliedern und in diesem Arbeitsbereich der Schuldnerberatung tätigen Personen und Institutionen zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihr Interesse!

Nehmen Sie gern Kontakt auf

Grundsätze

Egal, wie Ihre persönliche Situation gerade ist oder mit welcher Frage Sie sich melden:

Eine gute Schuldnerberatungskraft berät Sie, wie Sie sind - unabhängig von Vorgeschichte, Nationalität oder Einkommensart.

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Aktuelles und Termine

Aktuell sind keine Termine vorhanden.
Neue Pfändungsfreigrenzen ab dem 1. Juli 2025

Neue Pfändungsfreigrenzen ab dem 1. Juli 2025

Zum 1. Juli 2025 treten neue Pfändungsfreigrenzen in Kraft. Die aktualisierten Werte wurden am 11. April 2025 im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht.

Gemäß der seit 2021 geltenden Neuregelung (§ 850c Abs. 4 ZPO) erfolgt die Anpassung der Pfändungsfreigrenzen jährlich zum 1. Juli. Grundlage für die Anpassung ist die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags.

Arbeitgeber müssen die unpfändbaren Beträge nicht selbst berechnen. Die jeweils gültigen Beträge können der Pfändungstabelle entnommen werden, die rechtzeitig zum Stichtag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird.

Anstieg der Regel- und Verbraucherinsolvenzen im Frühjahr 2025

Anstieg der Regel- und Verbraucherinsolvenzen im Frühjahr 2025

Laut dem  Statistischen Bundesamt stieg die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland im März 2025 um 5,7 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Dies ist der erste einstellige Zuwachs seit Juni 2024. Im Januar 2025 wurden 1.830 Unternehmensinsolvenzen gemeldet, ein Anstieg von 12,8 % im Vergleich zum Januar 2024. Die Gläubigerforderungen beliefen sich auf rund 5,3 Milliarden Euro, deutlich mehr als die 3,5 Milliarden Euro im Vorjahresmonat.

 
 
 
 
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